Skip to main content Skip to page footer

Klassen & Kurse unserer Fahrschule in Norderstedt

Fahrschule Nordertown: Dein Weg zum Führerschein - Flexibel, Professionell, Erfolgreich!

Willkommen bei Fahrschule Nordertown, deiner ersten Adresse für eine erstklassige Führerscheinausbildung. Egal ob Auto, Motorrad oder Motoroller – wir haben den passenden Kurs für dich. Unser Ziel ist es, dich sicher und effizient auf deinen Führerschein vorzubereiten. Schaue gerne auch direkt in der Fahrschule für eine individuelle Beratung vorbei. Wir nehmen uns für dich und deine Bedürfnisse Zeit.

Sichere dir jetzt deinen Platz und starte durch!

 

  • Jeden Monat 7-Tage Theorieintensivkurs
  • freie Fahrlehrerwahl
  • aktuellste Lehr- und Lernmethoden
  • digitales lernen - mit PC, Tablet und Smartphone
  • angenehme Atmosphäre

Klasse AM 

(Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)

Mindestalter: 15 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs - Foto: 1 biometrisches Passbild

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³

• bbH* max. 45 km/h       

• Leistung max. 4 kW

- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

• bbH* max. 45 km/h     

• Leistung max. 4 kW

• Leermasse max. 270 kg

• nicht mehr als 2 Sitzplätze

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

• bbH* max. 45 km/h     

• Leermasse max. 425 kg

• nicht mehr als 2 Sitzplätze

• Leistung max. 6 kW

• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

*(bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung
Mindestumfang des TheorieunterrichtesVorbesitz einer anderen KlasseGrundausbildung - Keine Sonderfahrten
ohnemitDie Fahrerlaubis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Grundunterricht126
Klassenspezifischer Unterricht22
Gesamt148
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Klasse A1

Mindestalter:  16 - Geltungsdauer:  ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich:  NEIN 

Beinhaltet Klasse:  AM - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs - Foto: 1 biometrisches Passbild

 

Fahrzeugart Leichtkrafträder

- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 

125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung 

zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten 

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung
Mindestumfang des TheorieunterrichtesVorbesitz einer anderen KlasseMindestumfang der Sonderfahrten 
ohnemit
Grundunterricht126Bundes- oder Landstraßen5
Klassenspezifischer Unterricht44Autobahn oder Kraftfahrstraßen4
Gesamt1610Dämmerung oder Dunkelheit3
(Doppelstunden zu je 90 Min.)Gesamt12

Klasse A2

Mindestalter:  18 - Geltungsdauer:  ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich:  NEIN

Beinhaltet Klasse:  A1, AM - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs - Foto: 1 biometrisches Passbild

 

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung
Mindestumfang des TheorieunterrichtesVorbesitz einer anderen KlasseMindestumfang der SonderfahrtenVorbesitz einer anderen Klasse
ohnemitohnemit A1
Grundunterricht126*Bundes- oder Landstraßen53*
Klassenspezifischer Unterricht44*Autobahn oder Kraftfahrstraßen42*
Gesamt1610*Dämmerung oder Dunkelheit31*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)Gesamt126*
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

 

Klasse A

Mindestalter:  24 Jahre - 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer:  ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich:  NEIN - Beinhaltet Klasse:  A2, A1, AM

Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs

 

Fahrzeugart Schwere Krafträder

- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von 

mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:  24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung
Mindestumfang des TheorieunterrichtesVorbesitz einer anderen KlasseMindestumfang der SonderfahrtenVorbesitz einer anderen Klasse
ohnemitohneA1 oder A2
Grundunterricht126*Bundes- oder Landstraßen53*
Klassenspezifischer Unterricht44*Autobahn oder Kraftfahrstraßen42*
Gesamt1610*Dämmerung oder Dunkelheit31*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)Gesamt126*
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Schlüsselzahl 80 (SZ80)

  • beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 

Jahren möglich.

 

  • die Ausbildung sowie auch die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A.
  • bis zu Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2.
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder 
  • (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 KW Motorleistung gefahren werden.
Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung
Mindestumfang des TheorieunterrichtesVorbesitz einer anderen KlasseMindestumfang der SonderfahrtenVorbesitz einer anderen Klasse
ohnemitohneA1 oder A2
Grundunterricht126*Bundes- oder Landstraßen53*
Klassenspezifischer Unterricht44*Autobahn oder Kraftfahrstraßen42*
Gesamt1610*Dämmerung oder Dunkelheit31*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)Gesamt126*
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

 

Klasse B

Mindestalter:  18 - beim Begleiteten Fahren 17 - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger

erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 - Geltungsdauer:  ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:  NEIN - Beinhaltet Klasse:  AM, L 

Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs

 

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

Schlüsselzahl 197 (B197)

Praktische Ausbildung und Prüfung

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

 

Besondere Ausbildungsfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.

Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.

In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

 

Schlüsselzahl 196 (B196)

Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter:                            25

Geltungsbereich:                      innerhalb Deutschlands

Geltungsdauer:                         ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:               JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

 

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:                           4   Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

     (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktischer Übungsstoff:                                    5   Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

(bestehend aus den Themen             Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung 
Mindestumfang des TheorieunterrichtesVorbesitz einer anderen KlasseMindestumfang der Sonderfahrten 
ohnemit
Grundunterricht126Bundes- oder Landstraßen5
Klassenspezifischer Unterricht22Autobahn oder Kraftfahrstraßen4
Gesamt148Dämmerung oder Dunkelheit3
(Doppelstunden zu je 90 Min.)Gesamt12

Klasse BE

Mindestalter:  18 - beim Begleiteten Fahren 17 - Geltungsdauer:  ohne Befristung 

Vorbesitz erforderlich:  Ja, Klasse B - Beinhaltet Klasse:  keine 

Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs

 

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.Mindestumfang der Sonderfahrten 
Bundes- oder Landstraßen5
Autobahn oder Kraftfahrstraßen4
Dämmerung oder Dunkelheit3
Gesamt12

Klasse L 

(bilden wir nicht aus, dient lediglich als Info. Wird autom. mit der Klasse B erteilt.)

 

Mindestalter:  16 - Geltungsdauer:  ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich:  NEIN

Beinhaltet Klasse:  keine - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs

 

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

 

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder 

forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt 

werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht 

mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn 

sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 

 

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler 

und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus

diesen Fahrzeugen und Anhängern.