Skip to main content Skip to page footer

Klassen & Kurse unserer Fahrschule in Norderstedt und Hamburg Altona

Fahrschule Nordertown: Dein Weg zum Führerschein - Flexibel, Professionell, Erfolgreich!

Willkommen bei Fahrschule Nordertown, deiner ersten Adresse für eine erstklassige Führerscheinausbildung. Egal ob Auto, Motorrad oder Motoroller – wir haben den passenden Kurs für dich. Unser Ziel ist es, dich sicher und effizient auf deinen Führerschein vorzubereiten. Schaue gerne auch direkt in der Fahrschule in Norderstedt oder Hamburg Altona für eine individuelle Beratung vorbei. Wir nehmen uns für dich und deine Bedürfnisse Zeit.

Sichere dir jetzt deinen Platz und starte durch!

 

  • Jeden Monat 7-Tage Theorieintensivkurs
  • freie Fahrlehrerwahl
  • aktuellste Lehr- und Lernmethoden
  • digitales lernen - mit PC, Tablet und Smartphone
  • angenehme Atmosphäre

Klasse AM – Zweirädrige Kleinkrafträder & Leichtkraftfahrzeuge

  • Fahrzeuge: Zweirädrige Kleinkrafträder, Mokicks, Mopeds, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Geltungsdauer: Unbefristet
  • Vorbesitz: Nicht erforderlich
  • Technische Daten:
    • Hubraum max. 50 cm³
    • Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
    • Leistung max. 4 kW
  • Voraussetzungen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs, 1 biometrisches Passbild

Klasse A1 – Leichtkrafträder

  • Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW Leistung, Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg; dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer: Unbefristet
  • Vorbesitz: Nicht erforderlich
  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, 1 biometrisches Passbild
  • Beinhaltet Klasse AM

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten 

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Klasse A2 – Mittelschwere Krafträder

  • Fahrzeuge: Krafträder über 50 cm³ bis maximal 35 kW Leistung, max. Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: Unbefristet
  • Vorbesitz: Nicht erforderlich
  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, 1 biometrisches Passbild
  • Beinhaltet Klassen A1 und AM

 

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Klasse A – Schwere Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Fahrzeuge: Krafträder über 35 kW Leistung und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
  • Mindestalter: 24 Jahre (bzw. 20 Jahre mit mind. 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2; 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge)
  • Geltungsdauer: Unbefristet
  • Vorbesitz: Nicht erforderlich
  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, 1 biometrisches Passbild
  • Beinhaltet Klassen A2, A1, AM

 

Fahrzeugart Schwere Krafträder

- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von 

mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:  24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

 

Schlüsselzahl 80 (SZ80)

  • beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich.
  • die Ausbildung sowie auch die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A.
  • bis zu Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2.
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder der Klasse A gefahren werden.
  • (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 KW Motorleistung gefahren werden.

Klasse B – Pkw und leichte Lkw

  • Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
  • Anhänger: Bis 750 kg oder Kombination bis 3.500 kg Gesamtmasse
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren oder Berufskraftfahrerausbildung mit MPU)
  • Geltungsdauer: Unbefristet
  • Vorbesitz: Nicht erforderlich
  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, 1 biometrisches Passbild
  • Beinhaltet Klassen AM und L

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

Schlüsselzahl 197 (B197)

Praktische Ausbildung und Prüfung

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

 

Besondere Ausbildungsfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.

Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.

In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

 

Schlüsselzahl 196 (B196)

Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter:                            25

Geltungsbereich:                      innerhalb Deutschlands

Geltungsdauer:                         ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:               JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

 

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:                           4   Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

     (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktischer Übungsstoff:                                    5   Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

(bestehend aus den Themen             Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Klasse BE – Pkw mit Anhänger

  • Fahrzeuge: Pkw oder leichte Lkw mit Anhänger über 750 kg, Kombination max. 3.500 kg
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, 1 biometrisches Passbild

 

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Klasse L – Landwirtschaftliche Zugmaschinen (Info)

(bilden wir nicht aus, dient lediglich als Info. Wird autom. mit der Klasse B erteilt.)

  • Fahrzeuge: Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 40 km/h, Flurförderzeuge mit max. 25 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer: Unbefristet
  • Vorbesitz: Nicht erforderlich
  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
  • Wird automatisch mit Klasse B erteilt

 

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

 

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder 

forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt 

werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht 

mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn 

sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 

 

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler 

und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus

diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Deine Fahrschule in Norderstedt und Hamburg Altona für alle Führerscheinklassen

Bei Fahrschule Nordertown bekommst du eine umfassende und professionelle Ausbildung – individuell auf dich abgestimmt. Vereinbare jetzt deinen Beratungstermin und starte deine Ausbildung für deinen Wunschführerschein!