Klassen & Kurse unserer Fahrschule in Norderstedt
Fahrschule Nordertown: Dein Weg zum Führerschein - Flexibel, Professionell, Erfolgreich!
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- Jeden Monat 7-Tage Theorieintensivkurs
- freie Fahrlehrerwahl
- aktuellste Lehr- und Lernmethoden
- digitales lernen - mit PC, Tablet und Smartphone
- angenehme Atmosphäre
Klasse AM
(Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
Mindestalter: 15 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs - Foto: 1 biometrisches Passbild
- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³
• bbH* max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW
- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH* max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW
• Leermasse max. 270 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH* max. 45 km/h
• Leermasse max. 425 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze
• Leistung max. 6 kW
• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
*(bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||
Mindestumfang des Theorieunterrichtes | Vorbesitz einer anderen Klasse | Grundausbildung - Keine Sonderfahrten | |
ohne | mit | Die Fahrerlaubis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. | |
Grundunterricht | 12 | 6 | |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 | |
Gesamt | 14 | 8 | |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Klasse A1
Mindestalter: 16 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs - Foto: 1 biometrisches Passbild
Fahrzeugart Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
Mindestumfang des Theorieunterrichtes | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | Autobahn oder Kraftfahrstraßen | 4 |
Gesamt | 16 | 10 | Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 |
Klasse A2
Mindestalter: 18 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs - Foto: 1 biometrisches Passbild
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang des Theorieunterrichtes | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit | ohne | mit A1 | ||
Grundunterricht | 12 | 6* | Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* | Autobahn oder Kraftfahrstraßen | 4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren |
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre - 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN - Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Schwere Krafträder
- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang des Theorieunterrichtes | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit | ohne | A1 oder A2 | ||
Grundunterricht | 12 | 6* | Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* | Autobahn oder Kraftfahrstraßen | 4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren |
Schlüsselzahl 80 (SZ80)
- beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21
Jahren möglich.
- die Ausbildung sowie auch die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A.
- bis zu Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2.
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder
- (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 KW Motorleistung gefahren werden.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang des Theorieunterrichtes | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit | ohne | A1 oder A2 | ||
Grundunterricht | 12 | 6* | Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* | Autobahn oder Kraftfahrstraßen | 4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren |
Klasse B
Mindestalter: 18 - beim Begleiteten Fahren 17 - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger
erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 - Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN - Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Schlüsselzahl 197 (B197)
Praktische Ausbildung und Prüfung
Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Schlüsselzahl 196 (B196)
Fahrzeugart: Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschlands
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
Mindestumfang des Theorieunterrichtes | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 | Autobahn oder Kraftfahrstraßen | 4 |
Gesamt | 14 | 8 | Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 |
Klasse BE
Mindestalter: 18 - beim Begleiteten Fahren 17 - Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B - Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Bundes- oder Landstraßen | 5 | |
Autobahn oder Kraftfahrstraßen | 4 | |
Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
Gesamt | 12 |
Klasse L
(bilden wir nicht aus, dient lediglich als Info. Wird autom. mit der Klasse B erteilt.)
Mindestalter: 16 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine - Sehvermögen: Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.